PRIVATTRANSPORT

  • Wenn Sie eine Privatperson sind, die Ihre Abfälle selbstständig (mit eigenen Mitteln) transportieren möchte, sollten Sie wissen, dass die Vorschriften dies zulassen, sofern folgende Voraussetzungen gegeben sind:

    · höchstens 30 kg (oder 30 l);
    · wenn es sich um sporadische Gelegenheitstransporte handelt (insgesamt nicht öfter als viermal jährlich);
    · wenn Sie pro Jahr nicht mehr als 100 kg (oder 100 l) transportieren.

  • Andernfalls muss der Transport von einem Betrieb durchgeführt werden, der in die Kategorie 4 des Nationalen Verzeichnisses der Umweltfachbetriebe eingetragen ist (Die Überprüfung ist direkt auf der Website www.albonazionalegestoriambientali.it im Bereich „Eingetragene Unternehmen“ möglich). Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass landwirtschaftliche Fahrzeuge aus rechtlicher Sicht für den Transport von Abfällen ungeeignet sind.



    TRANSPORT FÜR RECHNUNG DRITTER

  • Wenn Sie ein Fachmann sind, wissen Sie bereits, dass Sie für den Abfalltransport in das Nationale Verzeichnis der Umweltfachbetriebe, Kategorie 4, eingetragen sein müssen.

  • Prüfen Sie vor jedem Abfalltransport den Stand Ihrer Genehmigungen/Eintragungen und ob Sie für den zu transportierenden Abfall effektiv befähigt sind.

  • Bitte beachten Sie, dass landwirtschaftliche Fahrzeuge bislang nicht zum Transport von Baurestmassen zugelassen sind.

  • Wie Sie wissen, muss der Abfall während des Transports vom Abfallidentifizierungsformular (FIR) begleitet werden.