• Jede Art von recyceltem Zuschlagstoff weist bestimmte Qualitäts- und Leistungsmerkmale auf und muss je nach Verwendungszweck und Einsatzort gewählt werden.

  • Je nach den Leistungs- und Qualitätsmerkmalen des Zuschlagstoffes - Tabelle 2, und des Einsatzortes selbst gibt es Einschränkungen bei der Verwendung (z. B. Wasserschutzgebiete, Naturparks, Biotope, Naturdenkmäler usw.)

  • Darüber hinaus ist die Verwendung von recycelten Baustoffen in folgenden Fällen verboten:

    · in Trinkwasserschutzgebieten;
    · in der Nähe von Grundwasserleitern bis zu 1 m über dem Grundwasserhöchststand;
    · im Randstreifen von 5 m neben Oberflächengewässern;
    · im Abstand von 100 m von Trinkwasser-Tiefbrunnen (bzw. 200 m im Falle von tiefer gelegenen Quellen);
    · in im Bauleitplan ausgewiesenen Trinkwasserschutzgebieten;
    · in Feuchtgebieten und in zu entwässernden Wiesen und Flächen.

  • Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass mit mobilen Anlagen erzeugte Zuschlagstoffe in der Regel von geringerer Qualität und eingeschränkter einsetzbar sind als jene mit einer ortsfesten Anlage erzeugten.

  • Der Betreiber der Recyclinganlage ist verpflichtet, den Nutzer über die richtige Verwendung und etwaige Verwendungseinschränkungen des Produkts hinzuweisen.