• Ein selektiver Rückbau ist wünschenswert, um recycelbare Materialien und hochwertige Zuschlagstoffe zu erhalten. Und dazu kommt noch: je höher die Verunreinigungen, desto höher die Betriebskosten.

  • Das Vorhandensein von Fremdstoffen (z. B. Glas, Gips, Blähton, Gasbeton) beim Abbruch führt zu einer Wertminderung der Hauptfraktion. Ebenso führt das Vorhandensein von inkompatiblen Materialien wie Holz, Kunststoff und ähnlichen Abfällen zur Wertminderung des Materials.

  • Zur Rückgewinnung und Produktion von recycelten Zuschlagstoffen sind folgende Materialarten geeignet:

    1. Material aus Straßenaufbruch: Material aus Aushub, Abbruch oder Fräsen von Straßenbelägen, bestehend aus ungebundenen Fundamentschichten mit hydraulischen Bindemitteln stabilisierten Fundamentschichten sowie Asphaltdecken oder gefrästem Asphalt.

    2. Abbruchmaterial aus Bau- und Nichtbauarbeiten: Material aus verschiedenen mineralischen Fraktionen wie Beton, Ziegel (gebrannt oder Kalksandstein), Natursteinen und anderen.

    3. Material aus Aushubarbeiten: Material aus Erde und Gestein, das von Aushubarbeiten (Bauarbeiten, Landwirtschaft, Tunnel-, Kavernen- und Leitungsbau usw.) stammt.

    Die ersten beiden Typologien können in Recyclingzentren eingebracht werden, während die dritte vor Ort oder an anderen Standorten verwendet werden kann (Beschluss der Landesregierung Nr. 189 vom 26. Januar 2009).

  • Asbesthaltige Abfälle sind auf der Baustelle getrennt zu lagern und entsprechend den geltenden Vorschriften zu entsorgen.

  • Auch Mineralwolle muss entfernt und separat behandelt werden.

  • Im Falle von Brandschutt ist vor seiner Einbringung in eine Anlage eine Analyse erforderlich, um festzustellen, ob er chemisch kontaminiert ist.

  • Befinden sich am Abbruchort Zisternen, so sind diese auf ihren Inhalt und ihren Erhaltungszustand zu prüfen. Bei Verschleiß ist sicherzustellen, dass ihr Inhalt keine angrenzenden Elemente kontaminiert hat (z. B. Boden, Betonbauwerke usw.).

  • Je nach Material, Eigenschaften und Mengen können Abbruchmaterialien in Absetzcontainern, Big Bags usw. vor Ort am Boden gelagert werden.

  • Beim Lagern von Abbruchabfällen an ihrem Herkunftsort sind bestimmte Zeiten zu beachten, d. h. sie dürfen nicht für immer dort verbleiben. Wahlweise können sie mindestens alle drei Monate oder bei Erreichen von 30 Kubikmetern (davon maximal 10 m3 gefährliche Abfälle) entfernt werden.
    Jedenfalls darf die Zwischenlagerung keinesfalls länger als ein Jahr dauern.